Auf den Ebenen der klassischen Bauleitplanung sind wir Ihr Partner zu den Leistungen der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung.
Mit einer fachlich sicheren und sachlich guten Planung können planungsrechtlich erforderliche Steuerungen in Bebauungsplänen zu einer städtebaulichen Entwicklung führen, die in der Kommune zu einem Mehrwert an Lebensqualität sowie einer Aufwertung als Wirtschaftsstandort führen. Diesen Zielen fühlen wir uns im Zuge der Bauleitplanung verpflichtet.
Wir betreuen kleinere und große Planungen für Wohn,- Misch- und Gewerbeentwicklungen in Kommunen jeder Größenordnung. Von kleinen wohnbaulichen Arrondierungen einer kleinen Ortsgemeinde bis hin zu industriellen Entwicklungen größerer Städte sind Sie für die erforderlichen städtebaulichen Leistungen bei uns in guten Händen.
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen (Umweltplanung, Artenschutz, Entwässerung, Straßenplanung, Vermessung, Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, etc.) ist im Zuge der Bauleitplanung üblich. Hier arbeiten wir mit vielen versierten Partnern gut und eng zusammen, so dass sich eine unaufgeregte und ergebnisorientierte Planung für unsere Auftraggeber ergibt.
Als erfahrene Planer und Gutachter begleiten wir Sie durch die städtebauliche Thematik der Einzelhandelssteuerung und –Verträglichkeit.
Wir erarbeiten Einzelhandelskonzepte nach den Vorgaben der Rechtsprechung, der Gesetzeslage und den Zielen der Raumordnung. Dabei können diese Konzepte in die Gesamtentwicklung der Kommune eingebunden oder als separate städtebauliche Konzepte nach §1 Abs.6 Nr.11 BauGB erarbeitet werden. Die Konzepte helfen der Kommune bei der Steuerung des (großflächigen) Einzelhandels im Gemeindegebiet und dienen als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung.
Um die Verträglichkeit einzelner Vorhaben zu überprüfen erarbeiten wir Auswirkungsanalysen und Verträglichkeitsprognosen für komplexe Vorhaben genau wie für einfache Ansiedlungen / Erweiterungen. Die Analysen können als Bestandteil von Verfahrensvorgängen verwendet werden oder zur Abstimmung des Vorhabens mit den örtlichen Gremien dienen.
Zur Abstimmung und Umsetzung planerischer Ideen bedarf es oftmals visueller Ausarbeitungen in unterschiedlichster Darstellungstiefe. Daher ist abhängig vom Nutzen der Ausarbeitung eine mehr oder weniger detaillierte Konzeption oftmals der Schlüssel ins Planverfahren. Städtebauliche Konzepte erleichtern Gremien die Entscheidung über ein Vorhaben, ermöglichen Fachbehörden die genaue Einschätzung des Vorhabens, geben einen Einblick über die zu klärenden Belange und dienen nicht zuletzt dazu, dass sich das Vorhaben zielgerichtet entwickeln kann. Denn im Planungsprozess ergeben sich viele Lösungen von Problemen während der Arbeit.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Konzeption Ihrer Ideen und stehen mit fachlichem Wissen, sachgerechter Beratung und technischem Knowhow zu Ihrer Verfügung.
Neben den fachlichen Themen, die ein jedes Planungsverfahren mit sich bringt, muss stets auch das im Begriff bereits enthaltene „Verfahren“ durchgeführt werden. Wir stehen Ihnen hierbei unterstützend zur Seite, übernehmen koordinierende Aufgaben und können auch die Verfahrensabwicklung im Sinne des §4b BauGB übernehmen.
Zudem beraten wir Sie gerne fachlich bei allen Fragen rund um das Bauplanungsrecht und laufende sowie geplante Entwicklungen und Verfahren. Hierbei kooperieren wir mit Verwaltungen, Fachbehörden, Fachanwälten sowie anderen Fachplanern und Gutachtern.
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